Die inklusive Schule

In Niedersachsen ist die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt worden. Dies hat der Niedersächsische Landtag am 20. März 2012 mit breiter Mehrheit beschlossen. Die inklusive Schule ermöglicht den Schüler*innen einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen.
Seit dem 1. August 2013 nimmt die weiterführende Schule aufsteigend mit dem 5. Jahrgang Schüler*innen mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in allen Förderschwerpunkten im Sekundarbereich I entsprechend der von den Erziehungsberechtigten gewählten Schulform auf.
Die Gesamtschule am Wällenberg ist eine Schule, in der nach den Rahmenbedingungen der Inklusion gearbeitet und gelebt wird. Wir sind dementsprechend eine Schule, in der Kinder lernen, mit Unterschieden zu leben und diese zu akzeptieren.
Förderschwerpunkte sind in folgenden Bereichen anerkannt:

  • emotionale und soziale Entwicklung
  • geistige Entwicklung
  • körperliche und motorische Entwicklung
  • Hören
  • Sehen
  • Lernen
  • Sprache

Hierbei werden Schüler*innen mit einem Förderschwerpunkt in der geistigen Entwicklung oder im Bereich Lernen zieldifferent unterrichtet.
Schüler*innen mit einem anerkannten Förderbedarf in einem der anderen Bereiche werden zielgleich unterrichtet. D.h. die Erziehungsberechtigten melden die Kinder auf dem Haupt-, Real-, oder Gymnasialschulzweig an.
„Wenn der Mensch sich etwas vornimmt, so ist ihm mehr möglich als man glaubt."( J. H. Pestalozzi)

Lernen mit dem Förderbedarf „Lernen“ an der Gesamtschule am Wällenberg

Ziele:
Schüler*innen mit einem Förderbedarf im Bereich „Lernen“ vermitteln wir Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die sie befähigen in die Berufswelt einzutreten oder ihren Bildungsweg in berufsbezogenen Schulformen fortzusetzen.

Wissenswertes und Besonderheiten:
Im Jahrgang 5 wird die Zugehörigkeit zu den Schulzweigen durch binnendifferenziertes Lernen und schulzweigspezifische Leistungsbewertung berücksichtigt. Die Schüler*innen mit Förderbedarf werden in Regelklassen unterrichtet und sie werden an einem der drei Schulzweige angemeldet. In diesen Klassen findet in ausgewählten Unterrichtsfächern ein Teamteaching mit einer Regelschullehrkraft und einer ausgebildeten Förderschullehrkraft statt. Das Zusammenwachsen der Klasse und das behutsame Ankommen im System KGS besitzen bei uns Vorrang vor der auch nach außen hin sichtbaren Aufteilung in schulzweigspezifische Kurse.

Ab Klasse 6 werden die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch schulzweigspezifisch in Hauptschul-, Realschul- und Gymnasialkursen differenziert. Die Förderschüler/-innen werden im Regelfall im Hauptschulkurs unterrichtet. In diesen Kursen findet binnendifferenziertes Lernen statt und schulzweigspezifische Leistungsbewertung wird berücksichtigt.

Von Klasse 5 – 7 werden die Naturwissenschaften fächerübergreifend im Fach Naturwissenschaft unterrichtet. Ab der 8. Klasse finden der naturwissenschaftliche Unterricht in Gymnasial-, Realschule und Hauptschulkursen in den Fächern Biologie, Chemie und Physik statt, wobei die Förderschüler*innen überwiegend im Hauptschulkurs unterrichtet werden.

Der Wahlpflichtunterricht findet für die Förderschüler*innen ab Klasse 6 statt. Hier haben die Schüler*innen die Möglichkeit, individuelle Lernschwerpunkte gemäß ihren Neigungen auszubilden.
Der Unterricht in Geschichte, Politik und Erdkunde erfolgt fächerübergreifend und binnendifferenziert in Klasse 5-9 in dem Fach Geschichtlich-soziale Weltkunde statt (GSW).
Im Rahmen eines berufsorientierten Unterrichts wird das Fach Arbeitslehre-Wirtschaft in den Klassen 7-9 unterrichtet. Der Unterricht vermittelt den Schüler*innen Einblicke in die Wirtschaftswelt und unterstützt sie bei ihrer Berufsorientierung und –findung kontinuierlich. Durch die enge Kooperation mit regionalen Betrieben werden im Rahmen des Unterrichts verschiedene Betriebserkundungen durchgeführt. Zu einer weiterführenden Berufsberatung steht ein Mitarbeiter des Arbeitsamtes den Schüler*innen sowie den Eltern zur Verfügung.

Der Gesamtschulansatz fördert über das Kognitive hinaus zusätzliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen in den Bereichen soziales Lernen, Entwicklung von Teamfähigkeit und Praxisbezug, der für unsere Förderschüler*innen genauso im Vordergrund stehen soll wie für die Schüler*innen der anderen Schulzweige. So absolvieren alle Schüler*innen in Klasse 9 jeweils zwei zweiwöchige Betriebspraktika. Durch diese Maßnahmen erhalten die Schüler*innen konkrete Einblicke in den beruflichen Alltag.
Nach Beendigung der 9. Klasse wird der Förderschulabschluss von den Schüler*innen mit Förderbedarf Lernen angestrebt.

Zahlen:
Insgesamt unterrichten wir derzeit ca. 45 Schüler*innen mit dem Förderbedarf Lernen (Stand: 26.11.2020).

Für Fragen und weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin mit mir (04793/432400) oder senden Sie mir Ihre Fragen unter brede@kgs-hambergen.de

Gitta Brede
Gesamtschuldirektorin
Gesamtschule am Wällenberg / KGS Hambergen