Schulordnung der KGS Hambergen

Schulordnung der KGS Hambergen

1. Grundsätzliches für das Leben an der KGS Hambergen

An unserer Schule wird gelebt und gelernt. Erfolg beim Lernen, dessen Bedeutung für das spätere Leben immer größer wird, wollen wir allen unseren Schüler/innen ermöglichen. Notwendig hierfür ist, dass es gelingt eine anregende aber geordnete und angstfreie Atmosphäre herzustellen. Dies wiederum kann nur gelingen, wenn alle in der Schule Arbeitenden sich konsequent an folgende Grundsätze halten:
Wir bemühen uns

  • Toleranz gegenüber anderen Menschen zu zeigen, auch wenn sie anders sind als wir selbst,
  • auf andere Rücksicht zu nehmen,
  • hilfsbereit zu sein,
  • freundlich und höflich miteinander umzugehen: „Bitte“ und „Danke“, Entschuldigung und ein freundlicher Gruß sollten selbstverständlich sein,
  • Zuverlässigkeit bei der Einhaltung der Grundsätze und Regeln zu zeigen,
  • Konflikte offen auszutragen und ohne verletzende Beschimpfungen und Prügeleien zu lösen,
  • den privaten Bereich und das Eigentum anderer anzuerkennen.
  • Unsere Schule ist eine „rauchfreie Schule“.

2. Regeln für den Ablauf des Schulalltages

2.1 Damit alle Schüler/innen in Ruhe lernen können,

  • bemühen sich Schüler/innen und Lehrer/innen um pünktlichen Unterrichtsbeginn,
  • werden Mützen abgesetzt und Jacken ausgezogen,
  • sorgen Eltern, Lehrer/innen und Schüler/innen dafür, dass das notwendige Unterrichtsmaterial zur Verfügung steht,
  • werden die Arbeitsmaterialien zu Stundenbeginn unaufgefordert bereitgelegt,
  • wird im Unterricht weder gegessen noch getrunken,
  • meldet der/die Klassen- oder Kurssprecher/in dem Sekretariat, wenn 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft im Klassenraum ist.

2.2 Aus Gründen der Sicherheit und Gesundheit

  • ist es nach dem Erlass „Waffenverbot“ untersagt, Waffen (auch nachgemachte) mit in die Schule zu bringen,
  • sind das Mitbringen von Alkohol, Tabakwaren und anderen Drogen, Feuerzeugen und Knallkörpern in die Schule verboten,
  • wird im Schulgebäude und auf dem Schulhof nicht rücksichtslos gedrängelt und gerannt,
  • werden Inline-Skates, Skateboards, Roller und andere Beförderungsmittel auf dem Schulgelände nicht benutzt,
  • ist das Fußballspielen nur auf dem Hartplatz erlaubt,
  • wird den Schüler/innen untersagt, Accessoires, Kleidungs- und Schmuckstücke zu tragen, die das Risiko beinhalten, die eigene Sicherheit und Gesundheit und die der Mitschüler/innen zu gefährden und das Erbringen schulischer Leistungen zu behindern.

2.3 Weil wir uns alle in unserer Schule wohlfühlen wollen, werden wir

  • Gebäude und Möbel nicht beschmieren oder beschädigen, da diese Schuleigentum sind,
  • keine Lackstifte und Permanentmarker in die Schule mitbringen,
  • Klassenräume, Fachräume, Toiletten, Pausenhalle, Sporthalle und den Fahrradstand stets sauber verlassen,
  • keine „Geburtstagsrituale“, die zur Beschmutzung von Schüler/innen führen, die Verschwendung von Lebensmitteln beinhalten oder Verunreinigungen des Schulgeländes zur Folge haben, durchführen,
  • keine Handlungen, die Mitschüler/innen belästigen, gefährden oder entwürdigen, dulden,
  • vor Ferienbeginn Klassenräume, Fensterbänke, Schränke und Regale aufräumen,
  • den Raumpflegerinnen die Arbeit dadurch erleichtern, dass die letzten Nutzer eines Raumes die Stühle nach Unterrichtsschluss hochstellen und den Raum aufräumen,
  • abwechselnd mit anderen Klassen oder Kursen am Ende der 6. Stunde die Pausenhalle, die Gänge und den Außenbereich aufräumen.

2.4 Zum Schutz der Umwelt wollen wir alle einen Beitrag leisten und

  • den Müll trennen und in die dafür vorgesehenen Behälter werfen,
  • keine Getränkedosen mit in die Schule bringen,
  • bei Unterrichtsmaterialien umweltfreundliche Produkte bevorzugen,
  • darauf achten, dass Fenster in der Heizperiode nicht unnötig offen stehen,
  • das Licht nach Verlassen des Raumes ausschalten.

2.5 Pausen- und Freistundenregelung

  • In der 1. großen Pause bleiben die Klassenräume geöffnet, in der 2. großen Pause werden diese abgeschlossen.
  • Nach dem Klassenlehrer/innentreffen (KLT) suchen alle Schüler/innen unverzüglich ihre Unterrichtsräume auf.
  • In der 2. großen Pause werden die Klassen- und Fachräume abgeschlossen.
  • Ab 13.00 Uhr am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag bleiben Klassenräume nur geöffnet, wenn sich die verantwortliche Lehrkraft im Raum befindet.
  • Der Verwaltungstrakt gehört nicht zum Pausenbereich. Nur die Klassensprecher/innen haben dort Zutritt, andere Schüler/innen nur in begründeten Fällen.
  • Das Lehrerzimmer wird von Schüler/innen nicht betreten.
  • Die Ballausgabe auf dem Schulhof wird von Schüler/innen und Lehrer/innen organisiert.
  • In den Freistunden halten sich die Schüler/innen in der Pausenhalle oder draußen auf dem Schulgelände auf.
  • Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden; dies gilt auch für die langen Schultage, sonst erlischt der Versicherungsschutz. Während der Mittagspause dürfen die Schüler/innen zwecks Nahrungsaufnahme das Schulgelände verlassen. Der Versicherungsschutz der Schule erlischt dadurch. Die Eltern sind angehalten eine Zusatzversicherung abzuschließen.
  • Die Parkplätze gehören nicht zum Schulgelände.
  • In Freistunden und bei Unterrichtsschluss vor 1255 Uhr werden die Klassenräume abgeschlossen.
  • Nach Unterrichtsende in der Mehrzweckhalle, der Sporthalle oder dem Schwimmbad gehen die Schüler/innen zügig zur Schule zurück. Der Eingangsbereich vor dem Schuleingang ist kein Pausenhof.

2.6 Umgang mit neuen Medien

Handynutzung etc.
Der Schulvorstand und die Gesamtkonferenz der Gesamtschule am Wällenberg haben nach Antrag der Schulleitung und Abstimmung im Lehrerkollegium beschlossen, ein Verbot der Nutzung von Handys, MP3-, MP4-Spielern, portablen Spielkonsolen und Kameras in der Schule und auf dem Schulgelände auszusprechen.
Das Nutzungsverbot bezieht sich nicht auf die Nutzung von Geräten zu unterrichtlichen Zwecken und bei der Dokumentation schulischer Veranstaltungen.
Bei Verstoß gegen das Nutzungsverbot der oben genannten Geräte kann jede Lehrkraft das Gerät sofort einziehen. Kopfhörer werden ebenfalls eingezogen. Die Rückgabe erfolgt beim ersten Mal nach Unterrichtsschluss an den/die Schüler/in, im Wiederholungsfall grundsätzlich nur an Eltern und Erziehungsberechtigte.

PC, Internet
Die Schüler/innen halten die für die Arbeit an Computern gültigen Regelungen ein, wenn sie in den Computerräumen unterrichtet werden.
Wir weisen in diesem Zusammenhang als Schule darauf hin, dass die Kolleginnen und Kollegen eine schriftliche Versicherung abgegeben haben, die Ihre Kinder vor missbräuchlicher Verwendung von Daten schützt, wenn diese am privaten PC verarbeitet werden.
Für die Anfertigung von Schul- und Klassenfotos durch einen Schulfotografen werden die Eltern gebeten, jeweils eine gesonderte Erlaubnis zu unterzeichnen.

Iserv – die schulische Internet-Plattform
Jede/r Schüler/in erhält ein Passwort und Zugang zur schulinternen Kommunikationsplattform Iserv. Ausdrucke sind möglich. Die Schüler/innen erhalten für 2 € ein Guthaben. Die Nutzungsbedingungen müssen von Eltern und Schüler/innen anerkannt werden. Sie befinden sich auf der Rückseite der Empfangsbestätigung.

3. Anweisungen

Den Anweisungen der Lehrkräfte und des Schulpersonals muss umgehend Folge geleistet werden.

4. Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, muss damit rechnen,

  • Schadenersatz leisten zu müssen oder bestraft zu werden,
  • dass Maßnahmen ergriffen werden, die bis zum Schulverweis reichen können,
  • dass alle Straftaten zur Anzeige gebracht werden.